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Ein Bescheid ist ein schriftlicher [[Verwaltungsakt]] (§ 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit [[Auflage]]n und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar. |
Ein Bescheid ist ein schriftlicher [[Verwaltungsakt]] (§ 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit [[Auflage]]n und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar. |
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Gegen einen Bescheid kann - im Gegensatz zur [[Zahlungsmitteilung]] - [[Widerspruch]]/Klage eingereicht werden. |
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Hinweis: im Leben außerhalb der Antragstellung gibt es durchaus auch andere Bescheide. |
Hinweis: im Leben außerhalb der Antragstellung gibt es durchaus auch andere Bescheide. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Ein Bescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar.
Gegen einen Bescheid kann - im Gegensatz zur Zahlungsmitteilung - Widerspruch/Klage eingereicht werden.
Bescheide werden nach Festsetzungsbescheiden und Zahlungsbescheiden unterschieden. Eine Zahlungsmitteilung ist kein Bescheid.
Der Speicherbutton wird nur aktiv, wenn ein editierbarer Bescheid verändert wird.
Hinweis: im Leben außerhalb der Antragstellung gibt es durchaus auch andere Bescheide.