Einbehaltener Modulationsbetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Nur bei fakultativer [[Modulation]]: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der [[Kreuzchenliste]] ein (lt. [[BMVEL]]-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).
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Nur bei fakultativer [[Modulation]]: Differenz zwischen dem [[tatsächlicher Zahlungsbetrag|tatsächlichen Zahlungsbetrag]] und dem [[modulierter Zahlungsbetrag|modulierten Zahlungsbetrag]] (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der [[Kreuzchenliste]] ein (lt. [[BMVEL]]-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).
   
 
Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus [[Tatsächlicher Bewilligungsbetrag|tatsächlichem]] und [[Modulierter Bewilligungsbetrag|moduliertem Bewilligungsbetrag]].
 
Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus [[Tatsächlicher Bewilligungsbetrag|tatsächlichem]] und [[Modulierter Bewilligungsbetrag|moduliertem Bewilligungsbetrag]].

Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der Kreuzchenliste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).

Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.