Ablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr


Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den Antragsteller beantragten Beihilfe/Prämie, über die er durch den Ablehnungsbescheid informiert wird. In diesem Fall ist die Festlegung Null


Siehe auch