Ablehnung: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Eine Ablehnung ist immer eine negative Entscheidung. Etwas, z. B. ein Objekt der Beantragung bzw. der gesamte [[Antrag]] eines [[Antragsteller]]s, wird nicht [[Bewilligung|bewilligt]], weil Verstöße gegen Bestimmungen und Regelungen begangen wurden bzw. erforderliche Antragsvoraussetzungen gar nicht oder unvollständig erfüllt wurden. |
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| + | Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den [[Antragsteller]] beantragten [[Beihilfe]]/Prämie, über die er durch den [[Ablehnungsbescheid]] informiert wird. In diesem Fall ist die [[Festlegung]] Null |
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| − | Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen. |
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| − | * Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt. |
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| − | * Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter Beihilfen/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels [[Ablehnungsbescheid]] bekannt gegeben. |
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Aktuelle Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr
Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den Antragsteller beantragten Beihilfe/Prämie, über die er durch den Ablehnungsbescheid informiert wird. In diesem Fall ist die Festlegung Null