Nutzungswechsel: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr
Unter einem Nutzungswechsel versteht man in profil die Änderung der Hauptfrucht im Zeitraum 01.06.AJ bis 15.07.AJ.
Der Nutzungswechsel steht in direktem Zusammenhang zur Anbaudiversifizierung (Greening).
Ändert der Antragsteller im genannten Zeitraum die Hauptfrucht auf einer Parzelle, muss er diesen Sachverhalt an die Behörde als Nutzungswechsel melden.