Zahlungsansprüche ab 2015

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Zahlungsansprüche ab 2015 werden für die initiale Zuteilung fürs Antragsjahr 2015 (Referenzbetrag) und für die weiteren Antragsjahre ab 2016 (zusätzlicher betriebsindiviueller Betrag) erzeugt und auf die Betriebsinhaber verteilt.

Dies erfolgt über den Zuteilungsantrag und wird in profil c/s im Antragsmodell 2015 abgebildet.

Einzug von Zahlungsansprüchen ab 2015

Zahlungsansprüche ab 2015 sind einzuziehen, wenn diese zwei Jahre lang nicht aktiviert worden sind.

Dies erfolgt ab dem Antragsjahr 2017 und wird in profil c/s über den Einzugsauftrag im Antragsmodell 2015 abgebildet.


Siehe auch