Teilrückforderung

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Eine Teilrückforderung (TRF) wird notwendig, wenn sich Flächen zum Vorjahr ändern und hierdurch die Prämienvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies kann automatisch durch den Flächenabgleich und/oder manuell durch den Bearbeiter erfolgen. Hierbei werden die zurückzufordernden Flächen je Produktcode und Rückforderungsjahr durch den Flächenabgleich automatisch ermittelt. Hieraus ergeben sich die zurückzufordernden Beträge.

Über eine Teilrückforderung wird der Antragsteller durch einen Bescheid informiert. Die zurückzufordernden Beträge werden zeitnah auf ein Sollkonto gebucht. Für den Ausgleich des Sollkontos gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Es folgt für das aktuelle Jahr noch ein Auszahlungsantrag und der Auszahlungsbetrag kann den Betrag auf dem Sollkonto ausgleichen. Dann wird der Betrag des Auszahlungsantrages mit der Teilrückforderung verrechnet.
  • Es erfolgt ein manueller Ausgleich des Sollkontos durch Einzahlung oder begründeten Widerspruch des Antragstellers.

Eine Teilrückforderung kann nur nachberechnet werden, wenn das Sollkonto durch manuelle Einzahlung oder Verrechnung mit dem Auszahlungsantrag ausgeglichen wurde.