Sperrzeitraum

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Der Sperrzeitraum ist die Zeit (ein oder mehrere Jahre), in der der Antragsteller von der Antragstellung ausgeschlossen ist. Zu einem Ausschluß/einer Sperre kann es kommen, wenn der Antragsteller grob fahrlässig bzw. vorsätzlich falsche Angaben macht. Die Sperrfrist ist in den entsprechenden Verordnungen geregelt (z.B. VO ({{#explode:EG/3887/92|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/3887/92|/|1}}/{{#explode:EG/3887/92|/|2}} Art. 10).