Fahrlässigkeit

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Fahrlässigkeit ist eine Form des Verschuldens. Anders als beim Vorsatz/der Absicht hat der Schuldige hier das rechtswidrige Ergebnis seines Handelns nicht gekannt und gewollt, doch hätte er es bei der üblichen Sorgfalt kennen und vermeiden können (§ 276 I BGB ). Man unterscheidet zwischen bewußter und unbewußter Fahrlässigkeit. Bewusst fahrlässig handelt, wer das mögliche Ergebnis seines Handelns zwar erkannt hat, aber zugleich gehofft hat, daß es nicht tatsächlich eintreten werde. Bei der unbewussten Fahrlässigkeit hat der Schuldige das Ergebnis seines Handelns nicht vorausgesehen, weil er die übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.