Eigentum

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eigentum drückt die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person aus. Es ist vom Besitz zu unterscheiden. Eigentum ist ohne Besitz möglich.

Beispiel: Trägt jemand seinen Koffer mit sich, ist er gleichzeitig Eigentümer und Besitzer. Wird ihm der Koffer gestohlen, bleibt er zwar Eigentümer, die tatsächliche Herrschaft und damit den Besitz am Koffer hat aber der Dieb.