Zahlungseintrag

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Jeder an einer Zahlung beteiligte Antrag weist genau einen Zahlungseintrag in der jeweiligen Zahlungsmappe auf. Der Zahlungseintrag wiederum besteht aus mindestens einem Zahlfall, wobei gilt:

  • Bei Auszahlungen kann es neben dem AS-Zahlfall noch Abtretungszahlfälle geben. Ausnahme ELER/Vertrag: Hier treten auch die Zuwendungsempfänger als Antragsteller (Empfängertyp Antragsteller) auf.
  • Bei Rückforderungen gibt immer genau einen Zahlfall.


Siehe auch