Zahlungsanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

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Ein Zahlungsanspruch (ZA) ist das Recht, die FP200 Betriebsprämie für einen Hektar Fläche zu bekommen.

Im Rahmen der Umsetzung der Agrarreform (EU-Beschlüsse vom Frühjahr 1992) in Deutschland erhalten die Betriebsinhaber Zahlungsansprüche, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Einen Zahlungsanspruch kann grundsätzlich jeder Betriebsinhaber erhalten,

  • der im Jahre 2005 über beihilfefähige Flächen verfügt (beihilfefähige Fläche ist jede land­wirtschaftliche Fläche, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen ) oder
  • dem im Referenzzeitraum 2000 bis 2002 mindest eine der folgenden Direktzahlungen gewährt wurde (Mutterschafprämie, Mutterkuhprämie, Sonderprämie männliche Rinder, Schlachtprämie für Kälber, Trockenfutterprämie, Stärkekartoffelprämie ) und der im Jahr 2005 noch Betriebsinhaber ist oder
  • der am 31.03.2005 über eine einzelbetriebliche Referenzmenge für Milch verfügt oder
  • der einen Zahlungsanspruch aus der nationalen Reserve oder durch Übertragung erhalten hat.


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