Zahlungsansprüche ab 2015
Zahlungsansprüche ab 2015 werden für die initiale Zuteilung fürs Antragsjahr 2015 (Referenzbetrag) und ein weiteres mal fürs Antragsjahr 2016 (zusätzlicher betriebsindiviueller Betrag) erzeugt und auf die Betriebsinhaber verteilt.