Zahlungsansprüche ab 2015

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Zahlungsansprüche ab 2015 werden für die initiale Zuteilung fürs Antragsjahr 2015 (Referenzbetrag) und ein weiteres mal fürs Antragsjahr 2016 (zusätzlicher betriebsindiviueller Betrag) erzeugt und auf die Betriebsinhaber verteilt.