Verkauf: Unterschied zwischen den Versionen

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Endgültige Übertragung des Eigentums an Flächen oder Zahlungsanspruch|Zahlungsansprüchen. Nicht einbezogen ist der Verkauf an die öffentliche Hand.
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Endgültige Übertragung des Eigentums an Flächen oder [[Zahlungsanspruch|Zahlungsansprüchen]]. Nicht einbezogen ist der Verkauf an die öffentliche Hand.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Endgültige Übertragung des Eigentums an Flächen oder Zahlungsansprüchen. Nicht einbezogen ist der Verkauf an die öffentliche Hand.