VNS-Abgleich

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (neu 2012-03-07)
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Bevor eine Auszahlung für ein Verpflichtungsjahr eines VNS-Vertrages erfolgen kann, müssen die Vertragsflächen mit den aktuell beantragten Flächen des Vertragspartners abgeglichen werden. Dazu dient der VNS-Abgleich. Dieser Abgleich prüft, ob in der aktuellen Flächenmappe des Auszahlungsjahres genügend Flächen mit passendem Nutzcode vorhanden sind. Sind dort weniger Flächen vorhanden, als im Vertrag vereinbart wurden, werden entsprechende Beanstandungen für die Vertragsfläche in der VWK-VNS vergeben und entsprechend weniger Zuwendung wird in dem Jahr ausgezahlt.


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  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept VNS-Abgleich"