VNS-Abgleich

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Bevor eine Auszahlung für ein Verpflichtungsjahr eines VNS-Vertrages erfolgen kann, müssen die Vertragsflächen mit den aktuell beantragten Flächen des Vertragspartners, sowie die Gesamtheit aller Vertragsflächen eines FLIKs abgeglichen werden.

Der VNS-Abgleich liegt in SH in 2 Ausprägungen vor:

  • 2010 - 2017 VNS-Abgleich, der VWK-VNS-Abgleichmappen erzeugt und ohne Bezug zu Geometrien, nur auf alphanumerischer Ebene arbeitet
  • ab 2018 geometrischer VNS-Abgleich, der VWK-VNS-Geo-Abgleichmappen befüllt und ausschließlich auf Grundlage von Geometrien arbeitet


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept VNS-Abgleich"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept geometrischer VNS-Abgleich ab 2018"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept VWK-VNS-Geo-Abgleichmappen Anleger - Protokollmappe"