VNS-Abgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Bevor eine Auszahlung für ein Verpflichtungsjahr eines [[VNS]]-Vertrages erfolgen kann, müssen die [[Vertragsfläche|Vertragsflächen]] mit den aktuell beantragten Flächen des Vertragspartners, sowie die Gesamtheit aller Vertragsflächen eines [[FLIK|FLIKs]] abgeglichen werden. Dazu dient der VNS-Abgleich, der in zwei Schritten vorgeht.
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Bevor eine Auszahlung für ein Verpflichtungsjahr eines [[VNS]]-Vertrages erfolgen kann, müssen die [[Vertragsfläche|Vertragsflächen]] mit den aktuell beantragten Flächen des Vertragspartners, sowie die Gesamtheit aller Vertragsflächen eines [[FLIK|FLIKs]] abgeglichen werden.
   
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Der VNS-Abgleich liegt in SH in 2 Ausprägungen vor:
Der erste Schritt ist der Einzelabgleich. In diesem wird geprüft, ob in der Flächenmappe des Abgleichsjahres genügend Flächen mit passendem Nutzcode vorhanden sind. Sind dort weniger Flächen vorhanden als im Vertrag vereinbart wurden, werden entsprechende Beanstandungen für die Vertragsflächen in der [[VWK]]-VNS-Abgleichsmappe vergeben.
 
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* 2010 - 2017 VNS-Abgleich, der VWK-VNS-Abgleichmappen erzeugt und ohne Bezug zu Geometrien, nur auf alphanumerischer Ebene arbeitet
 
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* ab 2018 geometrischer VNS-Abgleich, der VWK-VNS-Geo-Abgleichmappen befüllt und ausschließlich auf Grundlage von Geometrien arbeitet
Der zweite Schritt des Abgleichs ist der Gesamtabgleich. In diesem werden die FLIKs der Vertragsflächen geprüft. Pro FLIK werden die Vertragsflächen aller Vertragspartner summiert, die auf diesem FLIK Vertragsflächen in ihren Verträgen angegeben haben. Ist die Summe der angegebenen Vertragsflächen größer als die Fläche des FLIKs, werden entsprechende Beanstandungen für die Vertragsflächen in der VWK-VNS-Abgleichsmappe vergeben.
 
 
Entsprechend der Beanstandungen wird weniger Zuwendung in dem Jahr ausgezahlt.
 
 
 
Die Durchführung des VNS-Abgleich kann wie folgt vorgenommen werden:
 
* Uneingeschränkter VNS-Abgleich
 
:Alle Verträge, deren Vertragslaufzeit zum Abgleichsjahr noch gültig ist, zählen zur Grundmenge des VNS-Abgleichs. Im Gesamtabgleich werden alle FLIKs abgeglichen, auf denen VNS-Vertragsflächen liegen.
 
 
* Eingeschränkter VNS-Abgleich
 
:Alle Verträge, deren VWK-VNS-Abgleichsmappen manuell durch den Sachbearbeiter zum VNS-Abgleich markiert worden sind und deren Vertragslaufzeit zum Abgleichsjahr noch gültig ist, zählen zur Grundmenge des VNS-Abgleichs. Im Gesamtabgleich werden nur die FLIKs der VNS-Verträge der Grundmenge abgeglichen, die nicht beim Einzelabgleich abgewiesen wurden.
 
   
   
 
== Links ==
 
== Links ==
 
* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/EF3F0BF368CD4813C125770D00486CCB|VNS-Abgleich}}
 
* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/EF3F0BF368CD4813C125770D00486CCB|VNS-Abgleich}}
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* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/9E577BAB9E775B90C125829C003D4A58|geometrischer VNS-Abgleich ab 2018}}
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* {{Detailkonzept|Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/A39D98CF5938EEA08525668D004CA96F/16C26040A9688CC6C125830600420373|VWK-VNS-Geo-Abgleichmappen Anleger - Protokollmappe}}

Aktuelle Version vom 8. März 2019, 12:59 Uhr

Bevor eine Auszahlung für ein Verpflichtungsjahr eines VNS-Vertrages erfolgen kann, müssen die Vertragsflächen mit den aktuell beantragten Flächen des Vertragspartners, sowie die Gesamtheit aller Vertragsflächen eines FLIKs abgeglichen werden.

Der VNS-Abgleich liegt in SH in 2 Ausprägungen vor:

  • 2010 - 2017 VNS-Abgleich, der VWK-VNS-Abgleichmappen erzeugt und ohne Bezug zu Geometrien, nur auf alphanumerischer Ebene arbeitet
  • ab 2018 geometrischer VNS-Abgleich, der VWK-VNS-Geo-Abgleichmappen befüllt und ausschließlich auf Grundlage von Geometrien arbeitet


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept VNS-Abgleich"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept geometrischer VNS-Abgleich ab 2018"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept VWK-VNS-Geo-Abgleichmappen Anleger - Protokollmappe"