Teilvorhaben: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Ein Teilvorhaben (TVH) dient der Unterteilung von einem [[Vorhaben]]. Ein Gesamtvorhaben wird auf einen [[ELER/investiv]]-[[Antrag]] abgebildet. Die Teilvorhaben im Antrag beschreiben die einzelnen Teile des Vorhabens. Einem Teilvorhaben wird mindestens ein Teilförderzweck in Form eines [[Fördergegenstand]]s zugeordnet. |
Aktuelle Version vom 19. April 2012, 11:58 Uhr
Ein Teilvorhaben (TVH) dient der Unterteilung von einem Vorhaben. Ein Gesamtvorhaben wird auf einen ELER/investiv-Antrag abgebildet. Die Teilvorhaben im Antrag beschreiben die einzelnen Teile des Vorhabens. Einem Teilvorhaben wird mindestens ein Teilförderzweck in Form eines Fördergegenstands zugeordnet.