Teilvorhaben

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Ein Teilvorhaben (TVH) dient der Unterteilung von einem Vorhaben. Ein Gesamtvorhaben wird auf einen ELER/investiv-Antrag abgebildet. Die Teilvorhaben im Antrag beschreiben die einzelnen Teile des Vorhabens. Einem Teilvorhaben wird mindestens ein Teilförderzweck in Form eines Fördergegenstands zugeordnet.