Sanktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Sanktion ist die vom lateinischen Verb sancire (sinngemäß: heiligen, bekräftigen, festsetzen, verordnen) abgeleitete Bezeichnung für die Bestätigung einer rechtlichen Norm sowie für die gesetzlich festgelegte Maßnahme bei Übertretung dieser Norm. Die Sanktion in [[InVeKoS]] ist der Abzug (flächenmäßig, prämiensatzmäßig o.a.), der bei Verletzung von Verordnungen, Regelungen oder Gesetzen berechnet wird.
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Sanktion ist die vom lateinischen Verb sancire (sinngemäß: heiligen, bekräftigen, festsetzen, verordnen) abgeleitete Bezeichnung für die Bestätigung einer rechtlichen Norm sowie für die gesetzlich festgelegte Maßnahme bei Übertretung dieser Norm. Die Sanktion in [[InVeKoS]] ist der Abzug (flächenmäßig, prämiensatzmäßig o.a.), der bei Vorliegen von [[Beanstandung]]en zusätzlich zur [[Kürzung]] berechnet wird.

Aktuelle Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr

Sanktion ist die vom lateinischen Verb sancire (sinngemäß: heiligen, bekräftigen, festsetzen, verordnen) abgeleitete Bezeichnung für die Bestätigung einer rechtlichen Norm sowie für die gesetzlich festgelegte Maßnahme bei Übertretung dieser Norm. Die Sanktion in InVeKoS ist der Abzug (flächenmäßig, prämiensatzmäßig o.a.), der bei Vorliegen von Beanstandungen zusätzlich zur Kürzung berechnet wird.