Rücknahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen [[Verwaltungsakt]]es (§48 VwVfG) ist ein Vorgang [[von Amts wegen]].
 
Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen [[Verwaltungsakt]]es (§48 VwVfG) ist ein Vorgang [[von Amts wegen]].
   
Im Programm [[profil eler]] ist die Rücknahme als [[Teilvorgang]] in der ELER-Antragsmappe realisiert.
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Im Programm [[profil eler]] ist die Rücknahme als Teilvorgang in der ELER-Antragsmappe realisiert.
   
 
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==

Version vom 11. Juli 2013, 22:17 Uhr

Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§48 VwVfG) ist ein Vorgang von Amts wegen.

Im Programm profil eler ist die Rücknahme als Teilvorgang in der ELER-Antragsmappe realisiert.

Siehe auch

Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerruf & Rücknahme"