Rücknahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen [[Verwaltungsakt]]es (§48 VwVfG) ist ein Vorgang von Amts wegen.
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Im Programm [[profil eler]] ist die Rücknahme als [[Teilvorgang]] in der ELER-Antragsmappe realisiert.
 
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Version vom 15. November 2012, 22:04 Uhr

Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§48 VwVfG) ist ein Vorgang von Amts wegen.

Im Programm profil eler ist die Rücknahme als Teilvorgang in der ELER-Antragsmappe realisiert.

Siehe auch

Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerruf & Rücknahme"