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Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen [[Verwaltungsakt]]es (§48 VwVfG) ist ein Vorgang von Amts wegen. |
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Version vom 27. Juni 2012, 10:05 Uhr
Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§48 VwVfG) ist ein Vorgang von Amts wegen.
Im Programm profil eler ist die Rücknahme als Teilvorgang in der ELER-Antragsmappe realisiert.
Siehe auch
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerruf & Rücknahme"