Rücknahme: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr
Rücknahme (RN) eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§48 VwVfG)ist ein Vorgang von Amts wegen.}}
Im Programm profil eler ist die Rücknahme als Teilvorgang in der ELER/investiv | ELER-Antragsmappe realisiert.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerruf & Rücknahme"