Nicht beihilfefähige Fläche

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"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben. Synonym wird auch der Begriff Sperrfläche verwendet.


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