Beihilfefähige Fläche
Eine beihilfefähige (bis 2022 auch "förderfähige") Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (VO ({{#explode:EU/1782/2003|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/1782/2003|/|1}}/{{#explode:EU/1782/2003|/|2}} Art. 44 Abs. 2 ).