Nicht beihilfefähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf [[Feldblock|Feldblöcken]], auf denen der [[Antragsteller]] keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben.
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"Nicht beihilfefähige Flächen (NF oder NBF)" sind Bereiche auf [[Feldblock|Feldblöcken]], auf denen der [[Antragsteller]] keine [[Beihilfe]] beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben. Synonym wird auch der Begriff Sperrfläche verwendet.
   
   

Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr

"Nicht beihilfefähige Flächen (NF oder NBF)" sind Bereiche auf Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben. Synonym wird auch der Begriff Sperrfläche verwendet.


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