Nicht beihilfefähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen

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"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf [[Feldblock|Feldblöcken]], auf denen der [[Antragsteller]] keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben.
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"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf [[Feldblock|Feldblöcken]], auf denen der [[Antragsteller]] keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben. Synonym wird auch der Begriff [[Sperrfläche]] verwendet.
   
   
 
== Siehe auch ==
 
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* [[Beihilfefähige Fläche]]
 
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Version vom 27. Juni 2012, 10:05 Uhr

"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben. Synonym wird auch der Begriff Sperrfläche verwendet.


Siehe auch