Nicht beihilfefähige Fläche: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr
"Nicht beihilfefähige Flächen (NBF)" sind Bereiche auf Feldblöcken, auf denen der Antragsteller keine Beihilfe beantragen darf. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Strommasten, Silos oder Güllegruben.