Marktfrucht

Aus ProfilGlossar
Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (neu 2012-03-07)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zu den Marktfrüchten zählen die Kulturpflanzenblöcke Getreide, Eiweiß, Mais, Öllein und die Flächenstillegung. Im Herbst des jeweiligen Antragsjahres erfolgt die Marktfrüchtezahlung. Diese Regelung galt bis zum Antragsjahr 1999.