Marktfrucht
Zu den Marktfrüchten zählen die Kulturpflanzenblöcke Getreide, Eiweiß, Mais, Öllein und die Flächenstillegung. Im Herbst des jeweiligen Antragsjahres erfolgt die Marktfrüchtezahlung. Diese Regelung galt bis zum Antragsjahr 1999.
Zu den Marktfrüchten zählen die Kulturpflanzenblöcke Getreide, Eiweiß, Mais, Öllein und die Flächenstillegung. Im Herbst des jeweiligen Antragsjahres erfolgt die Marktfrüchtezahlung. Diese Regelung galt bis zum Antragsjahr 1999.