Landwirtschaftliche Parzelle
Definition laut Programmbeschreibung:
Landwirtschaftliche Parzelle: entsprechend § 4 der InVeKoSVO ist die landwirtschaftliche Parzelle ein Schlag im Sinne von § 3 Satz 1 der InVeKoSVO oder falls im Land gemäß § 4 der InVeKoSVO durch Rechtsverordnung bestimmt: zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen eines Antragstellers, mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen nach VO (EG) Nr. 1122/2009 nicht getrennt angegeben werden müssen.
Diese Definition (zumindest der letzte Teil) trifft aber eher auf die Antragsparzelle zu!