Landwirtschaftliche Parzelle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel wurde geändert)
(Artikel wurde geändert)
Zeile 3: Zeile 3:
 
Definition laut Programmbeschreibung:
 
Definition laut Programmbeschreibung:
   
''Landwirtschaftliche Parzelle: entsprechend § 4 der InVeKoSVO ist die landwirtschaftliche Parzelle ein Schlag im Sinne von § 3 Satz 1 der InVeKoSVO oder falls im Land gemäß § 4 der InVeKoSVO durch Rechtsverordnung bestimmt: zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen eines Antragstellers, mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen nach VO (EG) Nr. 1122/2009 nicht getrennt angegeben werden müssen.
+
''Landwirtschaftliche Parzelle: entsprechend § 4 der InVeKoSVO ist die landwirtschaftliche Parzelle ein Schlag im Sinne von § 3 Satz 1 der InVeKoSVO oder falls im Land gemäß § 4 der InVeKoSVO durch Rechtsverordnung bestimmt: zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen eines Antragstellers, mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen nach VO (EG) Nr. 1122/2009 nicht getrennt angegeben werden müssen.''
''
 
   
 
Diese Definition (zumindest der letzte Teil) trifft aber eher auf die [[Antragsparzelle]] zu!
 
Diese Definition (zumindest der letzte Teil) trifft aber eher auf die [[Antragsparzelle]] zu!

Version vom 18. August 2016, 12:08 Uhr

Definition laut Programmbeschreibung:

Landwirtschaftliche Parzelle: entsprechend § 4 der InVeKoSVO ist die landwirtschaftliche Parzelle ein Schlag im Sinne von § 3 Satz 1 der InVeKoSVO oder falls im Land gemäß § 4 der InVeKoSVO durch Rechtsverordnung bestimmt: zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen eines Antragstellers, mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen nach VO (EG) Nr. 1122/2009 nicht getrennt angegeben werden müssen.

Diese Definition (zumindest der letzte Teil) trifft aber eher auf die Antragsparzelle zu!


Siehe auch