Landwirtschaftliche Parzelle: Unterschied zwischen den Versionen

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''Landwirtschaftliche Parzelle: entsprechend § 4 der InVeKoSVO ist die landwirtschaftliche Parzelle ein Schlag im Sinne von § 3 Satz 1 der InVeKoSVO oder falls im Land gemäß § 4 der InVeKoSVO durch Rechtsverordnung bestimmt: zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen eines Antragstellers, mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen nach VO (EG) Nr. 1122/2009 nicht getrennt angegeben werden müssen.
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Diese Definition (zumindest der letzte Teil) trifft aber eher auf die [[Antragsparzelle]] zu!
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== Siehe auch ==
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* [[Antragsparzelle]]

Version vom 8. August 2013, 22:18 Uhr

Definition laut Programmbeschreibung:

Landwirtschaftliche Parzelle: entsprechend § 4 der InVeKoSVO ist die landwirtschaftliche Parzelle ein Schlag im Sinne von § 3 Satz 1 der InVeKoSVO oder falls im Land gemäß § 4 der InVeKoSVO durch Rechtsverordnung bestimmt: zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen eines Antragstellers, mit unterschiedlichen Nutzungscodes, die zu einer Kulturgruppe gehören und deren Nutzungen nach VO (EG) Nr. 1122/2009 nicht getrennt angegeben werden müssen.

Diese Definition (zumindest der letzte Teil) trifft aber eher auf die Antragsparzelle zu!


Siehe auch