Grundflächenkürzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Überschreitung der [[Grundflächenregion|regionalen Grundfläche]] wird in demselben [[Wirtschaftsjahr]] die beihilfefähige Fläche je Erzeuger für alle gewährten Beihilfen anteilsmäßig verringert. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr muss in diesem Fall eine Besondere [[Stilllegung]] erbracht werden. Die Besondere Stilllegung wurde nur im Antragsjahr 1995 gefordert.
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Bei Überschreitung der [[Grundflächenregion|regionalen Grundfläche]] wird in demselben [[Wirtschaftsjahr]] die [[beihilfefähige Fläche]] je Erzeuger für alle gewährten Beihilfen anteilsmäßig verringert. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr muss in diesem Fall eine Besondere [[Stilllegung]] erbracht werden. Die Besondere Stilllegung wurde nur im Antragsjahr 1995 gefordert.

Version vom 10. Mai 2012, 10:03 Uhr

Bei Überschreitung der regionalen Grundfläche wird in demselben Wirtschaftsjahr die beihilfefähige Fläche je Erzeuger für alle gewährten Beihilfen anteilsmäßig verringert. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr muss in diesem Fall eine Besondere Stilllegung erbracht werden. Die Besondere Stilllegung wurde nur im Antragsjahr 1995 gefordert.