Gesamtrückforderung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|(Abkrz.: GRF ) Abk.: GRFVon Gesamtrückforderung sprechen wir im Rahmen der VO2028-Maßnahmen, wenn der Antragsteller im aktuellen Antragsjahr abgelehnt wird und die erhaltenen Zuwendungen aus den Vorjahren zurückzahlen muß. Der Antragsteller scheidet somit aus dem fünfjährigen Verfahren aus . Ein Neueinstieg ist aber wieder möglich.}}
 
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Von Gesamtrückforderung (GRF) sprechen wir im Rahmen der VO2028-[[Maßnahme]]n, wenn der [[Antragsteller]] im aktuellen [[Antragsjahr]] abgelehnt wird und die erhaltenen Zuwendungen aus den [[Vorjahr]]en zurückzahlen muss. Der Antragsteller scheidet somit aus dem fünfjährigen Verfahren aus. Ein Neueinstieg ist aber wieder möglich.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Von Gesamtrückforderung (GRF) sprechen wir im Rahmen der VO2028-Maßnahmen, wenn der Antragsteller im aktuellen Antragsjahr abgelehnt wird und die erhaltenen Zuwendungen aus den Vorjahren zurückzahlen muss. Der Antragsteller scheidet somit aus dem fünfjährigen Verfahren aus. Ein Neueinstieg ist aber wieder möglich.