Gesamtrückforderung

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Von Gesamtrückforderung (GRF) sprechen wir im Rahmen der VO2028-Maßnahmen, wenn der Antragsteller im aktuellen Antragsjahr abgelehnt wird und die erhaltenen Zuwendungen aus den Vorjahren zurückzahlen muss. Der Antragsteller scheidet somit aus dem fünfjährigen Verfahren aus. Ein Neueinstieg ist aber wieder möglich.