Gemeinschaftsaufgabe
Version vom 15. Februar 2012, 15:18 Uhr von (Diskussion)
Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet Teilmaßnahmen, die teilweise durch den Bund gefördert werden. Es bestehen Kofinanzierungsanteile von EU, Land und Bund.
Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet Teilmaßnahmen, die teilweise durch den Bund gefördert werden. Es bestehen Kofinanzierungsanteile von EU, Land und Bund.