Gemeinschaftsaufgabe
Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet Teilmaßnahmen, die teilweise durch den Bund gefördert werden. Es bestehen Kofinanzierungsanteile von EU, Land und Bund.
Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet Teilmaßnahmen, die teilweise durch den Bund gefördert werden. Es bestehen Kofinanzierungsanteile von EU, Land und Bund.