Gemeinschaftsaufgabe: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet [[Teilmaßnahme]]n, die teilweise durch den Bund gefördert werden.
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Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet Teilmaßnahmen, die teilweise durch den Bund gefördert werden.
 
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2015, 12:06 Uhr

Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet Teilmaßnahmen, die teilweise durch den Bund gefördert werden. Es bestehen Kofinanzierungsanteile von EU, Land und Bund.