Gemeinschaftsaufgabe: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet [[Teilmaßnahme]]n, die teilweise durch den Bund gefördert werden.
 
Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet [[Teilmaßnahme]]n, die teilweise durch den Bund gefördert werden.
Es bestehen [[Kofinanzierung]]santeile von [[EU]], Land und Bund.
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Es bestehen [[Kofinanzierung]]santeile von [[EU]], [[Land]] und Bund.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Gemeinschaftsaufgabe (GA) bezeichnet Teilmaßnahmen, die teilweise durch den Bund gefördert werden. Es bestehen Kofinanzierungsanteile von EU, Land und Bund.