FP33 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete: Unterschied zwischen den Versionen

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Die ''Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)'' (FP33 / FP331) oder ''Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)'' in BW (FP332) ist ein [[Förderprogramm]], bei dem die [[Antragsteller]] dafür [[Beihilfe]]n bekommen, dass sie im [[Benachteiligtes Gebiet|benachteiligten Gebiet]] (BG) wirtschaften. Das sind z.B. Berghänge, Sumpfgebiete oder [[Insel]]n.
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Die ''Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete'' (kurz: AGZ) (FP33/FP331) ist ein [[Förderprogramm]], bei dem die [[Antragsteller]] dafür [[Beihilfe]]n bekommen, dass sie im [[Benachteiligtes Gebiet|benachteiligten Gebiet]] (BG) wirtschaften. Das sind z.B. [[Insel]]n oder Sumpfgebiete.
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Das FP33 ordnet sich in die Maßnahme Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind ein und gehört damit zum EU-Code 212.
   
   
 
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Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr

Förderprogramm
Nummer |0}}|FP|}}
Bezeichnung {{#pos:FP33 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete| }}|0}}
Richtlinie /|0}}L{{#explode:1986/465|/|1}}:DE:HTML Richtlinie {{#sub:{{#explode:1986/465|/|0}}|2|2}}/{{#explode:1986/465|/|1}}/EWG]
Antragsjahre ab 2002
Länder [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|0}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|1}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|2}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|3}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|4}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|5}}]], [[{{#explode:BB,MV,SH,ST|,|6}}]]
Fachbereich DZ
Projektgruppe FP2

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (kurz: AGZ) (FP33/FP331) ist ein Förderprogramm, bei dem die Antragsteller dafür Beihilfen bekommen, dass sie im benachteiligten Gebiet (BG) wirtschaften. Das sind z.B. Inseln oder Sumpfgebiete.

Das FP33 ordnet sich in die Maßnahme Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind ein und gehört damit zum EU-Code 212.


Siehe auch

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