Insel
Ein Stück Land, das ringsum von Wasser umgeben ist, gilt bei der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete erst dann als Insel, wenn keine feste Straßenanbindung an das Festland vorhanden ist.
Ein Stück Land, das ringsum von Wasser umgeben ist, gilt bei der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete erst dann als Insel, wenn keine feste Straßenanbindung an das Festland vorhanden ist.