Fördergegenstand
Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer Richtlinie näher bezeichnete Förderzweck. Jede Teilmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
In ELER/investiv-Anträgen kann das Gesamtvorhaben in Teilmaßnahmen gegliedert werden. Die Fördergegenstände bieten hierbei die Möglichkeit, ein Teilvorhaben zu unterteilen, um dessen Teilförderzwecke feingranular zu beschreiben.