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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr
Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer Richtlinie näher bezeichnete Förderzweck. Jede Teilmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
In ELER/investiv-Anträgen kann das Gesamtvorhaben in Teilmaßnahmen gegliedert werden. Die Fördergegenstände bieten hierbei die Möglichkeit, ein Teilvorhaben zu unterteilen, um dessen Teilförderzwecke feingranular zu beschreiben.