Fördergegenstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer [[Richtlinie]] näher bezeichnete Förderzweck. Jede [[Teilmaßnahme]] kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
 
Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer [[Richtlinie]] näher bezeichnete Förderzweck. Jede [[Teilmaßnahme]] kann in Fördergegenstände unterteilt werden.
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In ELER/investiv-Anträgen kann das [[Vorhaben|Gesamtvorhaben]] in Teilmaßnahmen gegliedert werden. Die Fördergegenstände bieten hierbei die Möglichkeit, ein [[Teilvorhaben]] zu unterteilen, um dessen Teilförderzwecke feingranular zu beschreiben.

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Ein Fördergegenstand (FG) ist der in einer Richtlinie näher bezeichnete Förderzweck. Jede Teilmaßnahme kann in Fördergegenstände unterteilt werden.

In ELER/investiv-Anträgen kann das Gesamtvorhaben in Teilmaßnahmen gegliedert werden. Die Fördergegenstände bieten hierbei die Möglichkeit, ein Teilvorhaben zu unterteilen, um dessen Teilförderzwecke feingranular zu beschreiben.