Entscheidung

Aus ProfilGlossar
Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr von Replikator (Diskussion) (Artikel wurde geändert)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Beschluss über einen Antrag, der den Zustand

  • Bewilligt oder
  • Abgelehnt

herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete Bewilligungsbetrag festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen festgesetzt.


Siehe auch