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Aktuelle Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr
Der Beschluss über einen Antrag, der den Zustand
- Bewilligt oder
- Abgelehnt
herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete Bewilligungsbetrag festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen festgesetzt.