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* Bewilligt oder
 
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herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete [[Bewilligungsbetrag]] festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen oder Ergebnisse anderer Art festgesetzt.
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herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete [[Bewilligungsbetrag]] festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch [[Verpflichtung]]en festgesetzt.
   
   

Aktuelle Version vom 9. Juni 2013, 22:05 Uhr

Der Beschluss über einen Antrag, der den Zustand

  • Bewilligt oder
  • Abgelehnt

herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete Bewilligungsbetrag festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen festgesetzt.


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