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Der Beschluss über einen [[Antrag]], der den Zustand
 
Der Beschluss über einen [[Antrag]], der den Zustand
* Bewilligt
+
* Bewilligt oder
* Abgelehnt oder
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herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete [[Bewilligungsbetrag]] festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen oder Ergebnisse anderer Art festgesetzt.
* Zahlung freigegeben
 
herstellt. Der Prozess der Entscheidung besteht im Zustandswechsel und in nichts anderem, in seinem Verlauf wird lediglich der bereits errechnete [[Bewilligungsbetrag]] festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen oder Ergebnisse anderer Art festgesetzt.
 
   
   

Version vom 26. Februar 2013, 22:04 Uhr

Der Beschluss über einen Antrag, der den Zustand

  • Bewilligt oder
  • Abgelehnt

herstellt. Der Prozess der Entscheidung - das Entscheiden - besteht im Zustandswechsel und in der Festlegung bzw. Anordnung von Mitteln, in seinem Verlauf wird der bereits errechnete Bewilligungsbetrag festgesetzt, ggf. werden zusätzlich zum Bewilligungsbetrag auch Verpflichtungen oder Ergebnisse anderer Art festgesetzt.


Siehe auch