Endauszahlung: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 500) |
(Artikel wurde geändert) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | |||
− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Nach Bewilligung eines Antrages werden dem Antragsteller die berechneten Fördermittel ausgezahlt. Diese Auszahlung kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung ) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt.}} |
||
+ | Nach [[Bewilligung]] eines [[Antrag]]es werden dem [[Antragsteller]] die berechneten [[Fördermittel]] ausgezahlt. Diese [[Auszahlung]] kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt. |
Aktuelle Version vom 31. Juli 2012, 22:03 Uhr
Nach Bewilligung eines Antrages werden dem Antragsteller die berechneten Fördermittel ausgezahlt. Diese Auszahlung kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt.