Endauszahlung

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche

Nach Bewilligung eines Antrages werden dem Antragsteller die berechneten Fördermittel ausgezahlt. Diese Auszahlung kann in Etappen, sprich in mehreren Abschlagszahlungen erfolgen. Die letzte Zahlung (= Endauszahlung) enthält den noch verbleibenden Restbetrag. In der Zwischenzeit eventuell geänderte Berechnungsvorschriften werden bei der Endauszahlung berücksichtigt.